Gesetze › HRegGebV § 2a HRegGebV Recht der Europäischen Union Umwandlungen und Verschmelzungen nach dem Recht der Europäischen Union stehen hinsichtlich der Gebühren den Umwandlungen nach dem Umwandlungsgesetz gleich. Handelsregistergebührenverordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 2 Allgemeine Vorschriften § 3 Zurücknahme