Unter dem Namen „Bundeskanzler-Helmut-Schmidt-Stiftung“ wird mit Sitz in Hamburg eine rechtsfähige Stiftung des öffentlichen Rechts errichtet. Die Stiftung entsteht mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes.
Gesetz über die Errichtung einer Bundeskanzler-Helmut-Schmidt-Stiftung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle