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§ 7 HtDBWVAPrV

Anforderungen im Auswahlverfahren

(1)

Die Eignung und Befähigung wird im Auswahlverfahren anhand von Eignungsmerkmale festgestellt.

(2)

Die Eignungsmerkmale decken die folgenden Kompetenzbereiche ab:

  1. 1.

    Selbstkompetenz,

  2. 2.

    Methodenkompetenz,

  3. 3.

    Fachkompetenz,

  4. 4.

    Sozialkompetenz sowie

  5. 5.

    Führungs- und Managementkompetenz.

(3)

Die Feststellung erfolgt mit Hilfe von Auswahlinstrumenten. Der Einsatz kann durch Informationstechnologie unterstützt werden.

Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den höheren technischen Verwaltungsdienst in der Bundeswehrverwaltung im Verwendungsbereich Wehrtechnik · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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