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§ 7 HtDBWVAPrV
Anforderungen im Auswahlverfahren
(1)
Die Eignung und Befähigung wird im Auswahlverfahren anhand von Eignungsmerkmale festgestellt.
(2)
Die Eignungsmerkmale decken die folgenden Kompetenzbereiche ab:
- 1.
Selbstkompetenz,
- 2.
Methodenkompetenz,
- 3.
Fachkompetenz,
- 4.
Sozialkompetenz sowie
- 5.
Führungs- und Managementkompetenz.
(3)
Die Feststellung erfolgt mit Hilfe von Auswahlinstrumenten. Der Einsatz kann durch Informationstechnologie unterstützt werden.