Gesetze › HufBeschlV › Abschnitt 2 Ausbildung und Prüfung zum Hufbeschlagschmied/zur Hufbeschlagschmiedin und erforderliche Lehrgänge § 4 HufBeschlV Ziel der Prüfung Durch die Prüfung ist festzustellen, ob der Prüfling befähigt ist, den Anforderungen des § 4 Abs. 2 des Hufbeschlaggesetzes zu entsprechen. Hufbeschlagverordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 3 Staatlich anerkannte Hufbeschlagschule § 5 Zulassung zur Prüfung