Gesetze › HufBeschlV › Abschnitt 2 Ausbildung und Prüfung zum Hufbeschlagschmied/zur Hufbeschlagschmiedin und erforderliche Lehrgänge § 9 HufBeschlV Prüfungsteile Die Prüfung besteht aus einem praktischen Teil nach Maßgabe des § 10 und einem theoretischen Teil nach Maßgabe des § 11. Hufbeschlagverordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 8 Vorbereitungslehrgang § 10 Praktischer Teil der Prüfung