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§ 6 HwO§16V

Geschäftsstelle

(1)

Sitz der Schlichtungskommission und ihrer Geschäftsstelle ist Berlin.

(2)

Die Geschäftsstelle führt die laufenden Geschäfte der Schlichtungskommission und unterstützt sie bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben.

Verordnung über das Schlichtungsverfahren nach § 16 der Handwerksordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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