§ 21 HZAZustV
Hauptzollamt Karlsruhe
Dem Hauptzollamt Karlsruhe werden die Zuständigkeiten übertragen für
- 1.
die Außenwirtschaftsprüfungen, einschließlich der Überwachungsmaßnahmen, der Hauptzollämter Lörrach und Singen sowie
- 2.
die Straf- und Bußgeldsachen der Hauptzollämter Lörrach und Singen.
Hauptzollamtszuständigkeitsverordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle