§ 37 HZAZustV
Hauptzollamt Saarbrücken
Dem Hauptzollamt Saarbrücken werden die Zuständigkeiten übertragen für
- 1.
die Außenwirtschaftsprüfungen, einschließlich der Überwachungsmaßnahmen, des Hauptzollamts Koblenz sowie
- 2.
die Straf- und Bußgeldsachen der Hauptzollämter Darmstadt und Koblenz.
Hauptzollamtszuständigkeitsverordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle