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§ 11 HZvG

Freiwillige Weiterversicherung

Scheidet ein Arbeitnehmer aus der Versicherungspflicht in der Hüttenknappschaftlichen Zusatzversicherung aus, muss dem Arbeitnehmer das Recht zur Fortsetzung der betrieblichen Altersversorgung mit eigenen Beiträgen ermöglicht werden.

Hüttenknappschaftliches Zusatzversicherungs-Gesetz · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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