Scheidet ein Arbeitnehmer aus der Versicherungspflicht in der Hüttenknappschaftlichen Zusatzversicherung aus, muss dem Arbeitnehmer das Recht zur Fortsetzung der betrieblichen Altersversorgung mit eigenen Beiträgen ermöglicht werden.
Hüttenknappschaftliches Zusatzversicherungs-Gesetz · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle