§ 31 HZvG
Vermögensübertragung
Das Vermögen der Hüttenknappschaftlichen Zusatzversicherung wird innerhalb eines Monats nach Inkrafttreten dieser Vorschrift auf den Bund übertragen.
Hüttenknappschaftliches Zusatzversicherungs-Gesetz · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle