Art. 3 IAmEntwBkÜbkG
Die Deutsche Bundesbank ist Hinterlegungsstelle für die Interamerikanische Entwicklungsbank nach Artikel XIV Abschnitt 4 des Übereinkommens.
Gesetz zu dem Übereinkommen vom 8. April 1959 zur Errichtung der Interamerikanischen Entwicklungsbank · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle