§ 1 ImmobKfmAusbV
Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
Der Ausbildungsberuf Immobilienkaufmann/Immobilienkauffrau wird staatlich anerkannt.
Verordnung über die Berufsausbildung zum Immobilienkaufmann/zur Immobilienkauffrau · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle