Bei Darlehensverträgen, die dem Bau oder der Renovierung einer Wohnimmobilie dienen, darf im Rahmen der Kreditwürdigkeitsprüfung der hierdurch zu erwartende Wertzuwachs berücksichtigt werden.
Immobiliar-Kreditwürdigkeitsprüfungsleitlinien-Verordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle