§ 10 IndKflAusbV
Prüfungsbereiche des Teiles 2
Teil 2 der Abschlussprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:
- 1.
„Marketing, Vertrieb, Personalwesen und kaufmännische Steuerung und Kontrolle“,
- 2.
„Fachaufgabe im Einsatzgebiet“ und
- 3.
„Wirtschafts- und Sozialkunde“.
Industriekaufleuteausbildungsverordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle