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§ 4 InfoElekAusbV
Struktur der Berufsausbildung, Ausbildungsberufsbild
Die Berufsausbildung gliedert sich in:
- 1.
berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie
- 2.
integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten.
Die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind in Berufsbildpositionen als Teil des Ausbildungsberufsbildes gebündelt.
Die Berufsbildpositionen der berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
- 1.
Durchführen von betrieblicher und technischer Kommunikation sowie Informationsverarbeitung,
- 2.
Planen und Organisieren der Arbeit,
- 3.
Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen,
- 4.
Beraten und Betreuen von Kunden und Kundinnen,
- 5.
Prüfen und Einhalten von Datenschutz- und Informationssicherheitskonzepten,
- 6.
Prüfen und Beurteilen von Schutzmaßnahmen an elektrischen Anlagen und Geräten,
- 7.
Analysieren von Systemen der Informations- und Kommunikationstechnik,
- 8.
Messen und Analysieren physikalischer Kennwerte an Systemen der Informations- und Kommunikationstechnik,
- 9.
Projektieren der Arbeit,
- 10.
Montieren, Installieren und Integrieren von Systemen der Informations- und Kommunikationstechnik,
- 11.
Parametrieren, Inbetriebnehmen und Übergeben von Systemen der Informations- und Kommunikationstechnik,
- 12.
Installieren, Programmieren, Einrichten und Testen von Software zur Steuerung der Systeme
- 13.
Bedienen und Administrieren von Systemen der Informations- und Kommunikationstechnik,
- 14.
Sicherstellen des Betriebes von Systemen der Informations- und Kommunikationstechnik,
- 15.
Umsetzen und Integrieren von Datenschutz- und Informationssicherheitskonzepten und
- 16.
Warten, Instandhalten, Betreiben und Optimieren von Systemen der Informations- und Kommunikationstechnik.
Die Berufsbildpositionen der integrativ zu vermittelnden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
- 1.
Organisation des Ausbildungsbetriebes, Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrecht,
- 2.
Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit,
- 3.
Umweltschutz und Nachhaltigkeit sowie
- 4.
digitalisierte Arbeitswelt.
Die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten nach den Absätzen 1, 2 und 3 sind in einem der folgenden Einsatzgebiete der Informations- und Kommunikationstechnik zu vermitteln:
- 1.
Geräte-, Informations- und Bürosystemtechnik,
- 2.
Sende-, Empfangs- und Breitbandtechnik,
- 3.
Brandschutz- und Gefahrenmeldeanlagen oder
- 4.
Telekommunikationstechnik.
Das Einsatzgebiet wird vom Ausbildungsbetrieb festgelegt.