§ 4 InfoGesStatG
Hilfsmerkmale
Hilfsmerkmale sind:
- 1.
Name und Anschrift des Unternehmens oder der Einrichtung zur Ausübung freiberuflicher Tätigkeit;
- 2.
Name und Kontaktdaten der für Rückfragen zur Verfügung stehenden Personen.
Informationsgesellschaftsstatistikgesetz · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle