Gesetze › InhKontrollV › Abschnitt 3 Weitere Anzeige- und Mitteilungspflichten § 20 InhKontrollV (weggefallen) Inhaberkontrollverordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 19 Ergänzende Mitteilungen bei nachträglichen Änderungen beim Inhaber einer bedeutenden Beteiligung zur Sicherung der Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen im Europäischen Wirtschaftsraum Anlage 1 (zu § 6 Absatz 1 Satz 1)