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§ 112 InsO

Kündigungssperre

Ein Miet- oder Pachtverhältnis, das der Schuldner als Mieter oder Pächter eingegangen war, kann der andere Teil nach dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens nicht kündigen:

  1. 1.

    wegen eines Verzugs mit der Entrichtung der Miete oder Pacht, der in der Zeit vor dem Eröffnungsantrag eingetreten ist;

  2. 2.

    wegen einer Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Schuldners.

Insolvenzordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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