Gesetze › InsO › Dreizehnter Teil Inkrafttreten § 359 InsO Verweisung auf das Einführungsgesetz Dieses Gesetz tritt an dem Tage in Kraft, der durch das Einführungsgesetz zur Insolvenzordnung bestimmt wird. Insolvenzordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 358 Überschuss bei der Schlussverteilung