Gesetze › InsoGeldEinzPV § 6 InsoGeldEinzPV Inkrafttreten Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2009 in Kraft. Verordnung zur Höhe der Pauschale für die Kosten des Einzugs der Umlage für das Insolvenzgeld und der Prüfung der Arbeitgeber · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 5 Fälligkeit und Zahlung Schlussformel