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§ 4a InsStatG
Erhebungsmerkmale in Restrukturierungssachen
Die Erhebungen erfassen folgende Erhebungsmerkmale:
- 1.
bei Anzeige des Restrukturierungsvorhabens:
- a)
Datum der Anzeige,
- b)
Art des Rechtsträgers oder der Vermögensmasse (Schuldner); zusätzlich Rechtsform, Geschäftszweig, Jahr der Gründung, Zahl der Arbeitnehmer und die Eintragung in das Handels-, Genossenschafts-, Gesellschafts-, Partnerschafts- oder Vereinsregister,
- c)
ob der Schuldner in den letzten drei Jahren vor der Anzeige des Restrukturierungsvorhabens die Bestätigung eines Restrukturierungsplans in einer Restrukturierungssache erwirkt hat;
- a)
- 2.
bei Verlust der Wirkung der Anzeige des Restrukturierungsvorhabens:
- a)
Bestätigung oder Versagung der Bestätigung des Restrukturierungsplans und Datum der Rechtskraft der Bestätigung oder Versagung,
- b)
Höhe der befriedigten Anwartschaften und die Höhe der nicht befriedigten Anwartschaften der Inhaber von Absonderungsanwartschaften gemäß dem rechtskräftig bestätigten Restrukturierungsplan,
- c)
Summe der Forderungen von Restrukturierungsgläubigern und die Höhe des zur Verteilung verfügbaren Betrages gemäß dem rechtskräftig bestätigten Restrukturierungsplan,
- d)
Rücknahme der Anzeige und Datum der Rücknahme,
- e)
Aufhebung der Restrukturierungssache und Datum der Aufhebung,
- f)
Datum, zu dem die Anzeige ihre Wirkung kraft Zeitablaufs verloren hat;
- a)
- 3.
bei Kostenfestsetzung:
- a)
festgesetzte Höhe der Gerichtskosten sowie der Vergütungen und Auslagen eines Restrukturierungsbeauftragten und Sanierungsmoderators,
- b)
Datum der Festsetzung.
- a)