Gesetze › IntV › Abschnitt 3 Struktur, Dauer und Inhalt des Integrationskurses § 16 IntV Zulassung der Lehr- und Lernmittel Lehr- und Lernmittel für den Integrationskurs können auf Antrag vom Bundesamt zugelassen werden. Integrationskursverordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 15a Widerruf und Erlöschen der Zulassung als Lehrkraft § 17 Abschlusstest, Zertifikat Integrationskurs