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§ 9 InvZulG

Ertragsteuerliche Behandlung der Investitionszulage

Die Investitionszulage gehört nicht zu den Einkünften im Sinne des Einkommensteuergesetzes. Sie mindert nicht die steuerlichen Anschaffungs- und Herstellungskosten und nicht die Erhaltungsaufwendungen.

Investitionszulagengesetz 1999 · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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