§ 17 InvZulG
Bekanntmachungserlaubnis
Das Bundesministerium der Finanzen wird ermächtigt, den Wortlaut dieses Gesetzes in der jeweils geltenden Fassung mit neuem Datum bekannt zu machen.
Investitionszulagengesetz 2010 · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle