Für die Gewährung von Vorrechten und Befreiungen an die italienischen Kulturinstitute gilt der deutsch-italienische Notenwechsel vom 12. Juli 1961. Der Notenwechsel wird nachstehend veröffentlicht.
Verordnung über die Gewährung von Vorrechten und Befreiungen an die italienischen Kulturinstitute · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle