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§ 1 ItalKultInstVorRV

Für die Gewährung von Vorrechten und Befreiungen an die italienischen Kulturinstitute gilt der deutsch-italienische Notenwechsel vom 12. Juli 1961. Der Notenwechsel wird nachstehend veröffentlicht.

Verordnung über die Gewährung von Vorrechten und Befreiungen an die italienischen Kulturinstitute · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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