Gesetze › ITBFPrV § 3 ITBFPrV Inhalt der Prüfung Die Prüfung findet im Prüfungsbereich „Beratung und Unterstützung bei der Umsetzung individueller IT-Kundenlösungen“ nach § 4 statt. IT-Beratung-Fortbildungsprüfungsverordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 2 Zulassungsvoraussetzungen § 4 Prüfungsbereich „Beratung und Unterstützung bei der Umsetzung individueller IT-Kundenlösungen“