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§ 7 ITSManKflAusbV

Inhalt von Teil 1

Teil 1 der Abschlussprüfung erstreckt sich auf

  1. 1.

    die im Ausbildungsrahmenplan für die ersten 18 Monate genannten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen nach § 4 Absatz 2 Nummer 1 bis 7 sowie

  2. 2.

    den im Berufsschulunterricht zu vermittelnden Lehrstoff, soweit er den im Ausbildungsrahmenplan genannten Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten entspricht.

IT-System-Management-Kaufleute-Ausbildungsverordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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