Verfahren, die vor dem Inkrafttreten dieser Verordnung begonnen worden sind, sind nach den Vorschriften dieser Verordnung zu Ende zu führen. Eine Wiederholung von Verfahrensabschnitten ist nicht erforderlich.
Industriekläranlagen-Zulassungs- und Überwachungsverordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle