Dieses Gesetz tritt am Tag der Verkündung in Kraft.
Gesetz betreffend das Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation vom 28. Juni 1951 (Nr. 99) über die Verfahren zur Festsetzung von Mindestlöhnen in der Landwirtschaft · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle