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§ 15 JArbSchG

Fünf-Tage-Woche

Jugendliche dürfen nur an fünf Tagen in der Woche beschäftigt werden. Die beiden wöchentlichen Ruhetage sollen nach Möglichkeit aufeinander folgen.

Jugendarbeitsschutzgesetz · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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