Gesetze › JArbSchUV § 8 JArbSchUV Inkrafttreten, abgelöste Vorschrift Diese Verordnung tritt am ersten Tage des auf die Verkündung folgenden vierten Kalendermonats in Kraft. Jugendarbeitsschutzuntersuchungsverordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 7 Übermittlung von Unterlagen Schlußformel