Gesetze › JAVollzO § 24 JAVollzO Bitten und Beschwerden Dem Jugendlichen wird Gelegenheit gegeben, Bitten und Vorstellungen sowie Beschwerden in Angelegenheiten, die ihn selbst betreffen, an den Vollzugsleiter zu richten. Jugendarrestvollzugsordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 23 Hausstrafen § 25 Zeitpunkt der Aufnahme und der Entlassung