§ 12 JFAngAusbV
Prüfungsbereiche des Teiles 2
Teil 2 der Abschlussprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:
- 1.
„Fachliche Sachbearbeitung“,
- 2.
„Auskünfte in Nachlasssachen und betreuungsgerichtlichen Angelegenheiten erteilen“ sowie
- 3.
„Wirtschafts- und Sozialkunde“.
Justizfachangestellten-Ausbildungsverordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle