AdvoCite
§ 4 JFAngAusbV
Struktur der Berufsausbildung und Ausbildungsberufsbild
Die Berufsausbildung gliedert sich in:
- 1.
berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie
- 2.
integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten.
Die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind in Berufsbildpositionen gebündelt.
Die Berufsbildpositionen der berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
- 1.
Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren organisieren,
- 2.
Zivilprozessverfahren begleiten,
- 3.
Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen organisieren,
- 4.
Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen ausführen,
- 5.
Insolvenzverfahren umsetzen,
- 6.
Familiensachen bearbeiten,
- 7.
Nachlasssachen bearbeiten,
- 8.
betreuungsgerichtliche Angelegenheiten bearbeiten,
- 9.
Angelegenheiten beim Führen von öffentlichen Registern übernehmen und
- 10.
Angelegenheiten in Grundbuchsachen wahrnehmen.
Die Berufsbildpositionen der integrativ zu vermittelnden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
- 1.
Organisation des Ausbildungsbetriebes, Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrecht,
- 2.
Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit,
- 3.
Umweltschutz und Nachhaltigkeit,
- 4.
digitalisierte Arbeitswelt,
- 5.
Arbeitsprozesse organisieren,
- 6.
digitale Geschäftsprozesse umsetzen,
- 7.
Kommunikation und Zusammenarbeit gestalten sowie
- 8.
Kosten und Entschädigungen bearbeiten und berechnen.