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§ 4 JGG

Rechtliche Einordnung der Taten Jugendlicher

Ob die rechtswidrige Tat eines Jugendlichen als Verbrechen oder Vergehen anzusehen ist und wann sie verjährt, richtet sich nach den Vorschriften des allgemeinen Strafrechts.

Jugendgerichtsgesetz · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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