Gesetze › JGG › Zweiter Teil Jugendliche› Erstes Hauptstück Verfehlungen Jugendlicher und ihre Folgen› Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften § 4 JGG Rechtliche Einordnung der Taten Jugendlicher Ob die rechtswidrige Tat eines Jugendlichen als Verbrechen oder Vergehen anzusehen ist und wann sie verjährt, richtet sich nach den Vorschriften des allgemeinen Strafrechts. Jugendgerichtsgesetz · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 3 Verantwortlichkeit § 5 Die Folgen der Jugendstraftat