Gesetze › JGG › Zweiter Teil Jugendliche› Zweites Hauptstück Jugendgerichtsverfassung und Jugendstrafverfahren› Dritter Abschnitt Jugendstrafverfahren› Zweiter Unterabschnitt Das Hauptverfahren § 49 JGG (weggefallen) Jugendgerichtsgesetz · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 48 Nichtöffentlichkeit § 50 Anwesenheit in der Hauptverhandlung