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§ 1 JHiStruktV

Auf dem Gebiet der Jugendhilfe wird eine Bundesstatistik über die Struktur des Personals nach dem Stand vom 1. November 1974 durchgeführt.

Verordnung über die Durchführung einer Statistik über die Struktur des Personals in der Jugendhilfe · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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