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§ 1 JMBStiftG

Name, Sitz und Rechtsform der Stiftung

Unter dem Namen "Stiftung Jüdisches Museum Berlin" wird mit Sitz in Berlin eine rechtsfähige bundesunmittelbare Stiftung des öffentlichen Rechts errichtet. Die Stiftung entsteht mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes.

Gesetz zur Errichtung einer "Stiftung Jüdisches Museum Berlin" · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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