AdvoCite

§ 14 JMBStiftG

Gebühren

Die Stiftung kann nach näherer Bestimmung der Satzung Gebühren und sonstige Entgelte für die Benutzung von Stiftungseinrichtungen und für Veranstaltungen erheben.

Gesetz zur Errichtung einer "Stiftung Jüdisches Museum Berlin" · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

© 2026 AdvoCite® All rights reserved