AdvoCite

Art. 3 JubVÄndV 4

Eine Neuberechnung der Jubiläumsdienstzeit nach Maßgabe dieser Verordnung erfolgt auf Antrag.

Vierte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Gewährung von Jubiläumszuwendungen an Beamte und Richter des Bundes · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

© 2026 AdvoCite® All rights reserved