II. JubVAAnO 1963-11
Die Jubiläumsurkunden werden in folgender Form vollzogen:
Für den Bundesminister des Innern
Ausführungsanordnung zur Verordnung über die Gewährung von Jubiläumszuwendungen an Beamte und Richter des Bundes · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle