Gesetze › JuSchGDV § 1 JuSchGDV Sitz der Prüfstelle für jugendgefährdende Medien Sitz der Prüfstelle für jugendgefährdende Medien ist Bonn. Verordnung zur Durchführung des Jugendschutzgesetzes · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle Eingangsformel § 2 Beginn des Verfahrens