§ 6 KürschAusbV
Ausbildungsplan
Der Ausbildende hat unter Zugrundelegung des Ausbildungsrahmenplanes für den Auszubildenden einen Ausbildungsplan zu erstellen.
Verordnung über die Berufsausbildung zum Kürschner/zur Kürschnerin in Industrie und Handwerk · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle