Gesetze › KAEAnO Schlußformel KAEAnO Der Reichskommissar für die Preisbildung Anordnung über die Zulässigkeit von Konzessionsabgaben der Unternehmen und Betriebe zur Versorgung mit Elektrizität, Gas und Wasser an Gemeinden und Gemeindeverbände · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 12