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Anlage 2 KakaoV
(zu § 2 Abs. 1 Nr. 1)
Pflanzliche Fette
- 1.
Die in Nummer 2 aufgeführten pflanzlichen Fette, einzeln oder als Mischung, dürfen verwendet werden, wenn
- a)
sie nicht-laurinsäurehaltige pflanzliche Fette darstellen, die reich an symmetrischen, einfach ungesättigten Triglyceriden vom Typ POP, POSt und StOSt sind (P: Palmitinsäure, O: Ölsäure, St: Stearinsäure),
- b)
sie mit Kakaobutter in jedem Verhältnis mischbar und mit deren physikalischen Eigenschaften (Schmelzpunkt und Kristallisationstemperatur, Schmelzgeschwindigkeit, Notwendigkeit einer Temperierung) kompatibel sind und
- c)
sie durch die Verfahren der Raffination oder Fraktionierung gewonnen werden; enzymatische Veränderung der Triglyceridstruktur ist ausgeschlossen.
- a)
- 2.
Nach Maßgabe der Nummer 1 dürfen außer Kakaobutter nur die folgenden pflanzlichen Fette verwendet werden:
| Übliche Bezeichnung der pflanzlichen Fette | Wissenschaftliche Bezeichnung der Pflanzen, aus denen die nebenstehenden Fette gewonnen werden können | |
| 1. | Illipe, Borneo-Talg oder Tengkawang | Shorea spp. |
| 2. | Palmöl | Elaeis guineensis |
| Elaeis olifera | ||
| 3. | Sal | Shorea robusta |
| 4. | Shea | Butyrospermum parkii |
| 5. | Kokum gurgi | Garcinia indica |
| 6. | Mangokern | Mangifera indica |
Die Verwendung von Kokosnussöl ist auf Schokoladenarten beschränkt, die für die Herstellung von Eiskrem und ähnlichen gefrorenen Erzeugnissen verwendet wird.