Gesetze › KapErhStG § 11 KapErhStG Inkrafttreten Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft. Gesetz über steuerrechtliche Maßnahmen bei Erhöhung des Nennkapitals aus Gesellschaftsmitteln · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 10 Anwendungszeitraum