AdvoCite

§ 43 KapResV

Betriebsuntersagung

Die Bundesnetzagentur kann bei Verstößen gegen § 3 im Benehmen mit der zuständigen Aufsichtsbehörde den Betrieb der Anlage untersagen.

Kapazitätsreserveverordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

© 2026 AdvoCite® All rights reserved