KartKostV
Verordnung über die Kosten der Kartellbehörden
Stand: 26. Oktober 2026 · Geändert durch Art. 94 G v. 29.3.2017 I 626 · Quelle
Erster Abschnitt Kosten der Kartellbehörden
Zweiter Abschnitt Erstattung von Kosten durch Beteiligte
Dritter Abschnitt Schlußbestimmungen