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§ 1 KastrG

Begriffsbestimmung

Kastration im Sinne dieses Gesetzes ist eine gegen die Auswirkungen eines abnormen Geschlechtstriebes gerichtete Behandlung, durch welche die Keimdrüsen eines Mannes absichtlich entfernt oder dauernd funktionsunfähig gemacht werden.

Gesetz über die freiwillige Kastration und andere Behandlungsmethoden · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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