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§ 5 KAV

Abschlagszahlungen, Vorauszahlungen

(1)

Abschlagszahlungen auf Konzessionsabgaben sind nur für abgelaufene Zeitabschnitte zulässig. Eine Verzinsung findet außer im Fall des Verzuges nicht statt.

(2)

Vorauszahlungen dürfen nicht geleistet werden.

Konzessionsabgabenverordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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