Abschlagszahlungen auf Konzessionsabgaben sind nur für abgelaufene Zeitabschnitte zulässig. Eine Verzinsung findet außer im Fall des Verzuges nicht statt.
(2)
Vorauszahlungen dürfen nicht geleistet werden.
Konzessionsabgabenverordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle